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Häufig gestellte Fragen

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Sie möchten sich um ein DAAD-Stipendium bewerben?

Informationen und Antworten auf Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen und -anforderungen, zur Vorbereitung und Erstellung Ihrer Bewerbung und dem anschließenden Auswahlverfahren finden Sie hier.

1. Ich lebe zurzeit in Ungarn, aber ich bin ein*e internationale*r Student*in. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: 

  • Wenn Sie sich für ein Kurzstipendium (bis 6 Monate) bewerben möchten, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens einem Jahr in Ungarn leben und dort einen Wohnsitz haben.
  • Möchten Sie für mehr als 6 Monate nach Deutschland kommen, müssen Sie außerdem Ihren letzten Abschluss (z.B. Bachelor/Master) in Ungarn erworben haben oder bis zum Stipendienantritt erwerben.

2. Gibt es eine Altersbeschränkung für DAAD-Stipendien?

Nein, es gibt in aller Regel keine Altershöchstgrenze. Einzelne Ausnahmen gibt es in Programmen, in denen ein ausländischer Partner dies ausdrücklich vorgibt. In manchen Stipendienprogrammen gilt die Einschränkung, dass der letzte Abschluss nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf (siehe auch Frage 3). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stipendienausschreibung unter www.funding-guide.de unter der Rubrik „Bewerbungsvoraussetzungen“.  

3. Mein Hochschulabschluss bzw. der Beginn meiner Promotion liegt länger zurück, als in den Bewerbungsvoraussetzungen vorgegeben ist. Kann ich mich dennoch bewerben?

Ja, wenn einer der folgenden Lebensumstände vorliegt, die sich verzögernd auf ein Studien- oder Promotionsvorhaben auswirken, kann eine Bewerbung zugelassen werden: 

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren (maximal 3 Jahre pro Kind)
  • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • lange schwere Krankheit
  • verpflichtender Wehrdienst
  • sonstige Umstände

Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oder längere Auszeiten auf Grund einer Krankheit oder Behinderung sollten im Bewerbungsformular angegeben werden; hierfür ist das letzte Freitextfeld „Sonstige Bemerkungen/Hinweise“ geeignet. Der DAAD behält sich vor, entsprechende Belege von Ihnen anzufordern. 

Behinderungen und Krankheiten weisen Sie dem DAAD durch den Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest nach. Aus dem Attest sollten nach Möglichkeit die Fehlzeiten hervorgehen. Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie auf der Seite: DAAD/Mobilität mit Behinderung. 

Auch sonstige Umstände sind zu begründen und mit aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.  

4. Ich habe mein Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?

Ja, in Programmen, die einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen, können Sie sich schon im letzten Studienjahr bewerben. Sie müssen dann alle akademischen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung gefordert sind, bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts erfüllen. Das Abschlusszeugnis muss vor Stipendienantritt vorgelegt werden. 

5. Ich bin bereits in Deutschland. Kann ich mich dennoch bewerben?

Ja, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 15 Monate in Deutschland aufhalten und wenn die Ausschreibung keine anderweitigen Vorgaben enthält. 

6. Ich bin in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und möchte diesen in Deutschland abschließen bzw. ich promoviere an einer deutschen Hochschule. Kann ich mich für eine DAAD-Förderung im Ausland bewerben?

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen (nur in deutscher Sprache). Die Programme für Studierende in Deutschland für ein Stipendium im Ausland finden Sie in unserer Stipendiendatenbank www.auslands-stipendien.de.

7. Kann ich mich mit jedem Studienfach bewerben?

Der DAAD bietet weltweit Stipendienprogramme an, die generell allen Fächern offen stehen, wobei für manche Fächer (z.B. Medizin) gewisse Einschränkungen gelten. Darüber hinaus gibt es in Ungarn auch  fachspezifische Sonderprogramme für Graduierte im Fachbereich: Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik 

8. Welche Sprachkenntnisse werden für eine Stipendienbewerbung vorausgesetzt?

Sie müssen bereits mit der Stipendienbewerbung nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihres gewünschten Studiengangs Sie aktuell verfügen. 

Für die Studienplatzbewerbung und damit für den Antritt des Stipendiums müssen Sie in aller Regel einen entsprechenden Sprachnachweis (z.B. DSH oder TestDaF, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist, z.B. TOEFL oder IELTS, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist) einreichen. Hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer gewünschten Gasthochschule informieren. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auch auf unserer Webseite. 

Wichtig! Auch wenn Sie sich um ein englischsprachiges Programm bewerben, müssen Sie einen Sprachnachweis über Ihre Deutschkenntnisse ins Portal hochladen. Stipendiat*innen des DAAD können zusätzlich zum Stipendium für das Fachstudium einen vorgeschalteten Deutschkurs in Deutschland zugesprochen bekommen. Im Rahmen des Stipendien-Auswahlverfahrens wird beurteilt, ob für Sie ein solcher Sprachkurs erforderlich ist und wie viele Monate (maximal sechs) angemessen sind.

Aktueller Hinweis: Falls Sie Corona-bedingt kein Sprachzeugnis einreichen können (z.B. aufgrund der Schließung von Hochschulen oder Sprachtestzentren), laden Sie bitte bei Ihrer Bewerbung anstelle des fehlenden Dokuments eine entsprechende Begründung mit einer Selbsteinschätzung Ihres aktuellen Sprachniveaus nach dem GER hoch. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie für die Studienplatzbewerbung und somit für den Antritt des Stipendiums einen Sprachnachweis benötigen. Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse selbst einschätzen möchten, stehen Ihnen die kostenlosen Deutsch-Einstufungstests der Deutschen Welle oder des Goethe-Instituts zur Verfügung. Einen kostenlosen Einstufungstest für Englisch bietet der British Council.

9. Ich möchte ein Fernstudium / Onlinestudium / Teilzeitstudium in Deutschland beginnen. Kann ich mich um ein DAAD-Stipendium bewerben?

DAAD-Stipendien werden nur an Bewerber*innen vergeben, die in Deutschland ein Präsenzstudium in Vollzeit absolvieren möchten. Daher können Studierende, die ein Blended Learning oder Fernstudien- / Onlinestudienprogramm / Teilzeitstudium anstreben, keine DAAD-Förderung erhalten. 

10. Kann man sich gleichzeitig um mehrere DAAD-Stipendien bewerben?

Das ist leider nicht möglich. 

11. Ich habe bereits ein Stipendium von der Europäischen Union, dem DAAD oder einer anderen Organisation in Deutschland. Kann ich dennoch ein DAAD-Stipendium erhalten?

Wenn Sie bereits durch den DAAD, eine andere deutsche Förderorganisation oder eine andere staatliche Stelle in Deutschland gefördert werden, können Sie kein
Stipendium vom DAAD erhalten. 

Ein Erasmus-Stipendium ist mit einem DAAD-Vollstipendium nicht vereinbar. Stipendiaten im Programm “Hochschulsommerkurse in Deutschland” sowie Geförderte, die ein Teilstipendium
bekommen, dürfen zusätzlich eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen. 

 

1. In der Stipendienausschreibung für Studienstipendien wird ein sogenanntes „Motivationsschreiben“ gefordert. Was ist damit gemeint?

Ein Motivationsschreiben wird bei Bewerbungen um ein Studienstipendium oder um einen Sprach- oder Fachkurs verlangt.  Mit dem Motivationsschreiben legen Sie auf maximal 3 Seiten Ihre fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland dar. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Persönlichkeit und Ihre Beweggründe für die Bewerbung um ein DAAD-Stipendium vorzustellen. Die folgenden Hinweise und Leitfragen sollen helfen, ein aussagekräftiges Motivationsschreiben zu verfassen. 

Inhaltliches: 

  • Fakten zu Ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen
  • Studium: Studiengang, Fachsemester, ggf. Abschluss
  • Berufserfahrung, wenn vorhanden
  • fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Sprachkenntnisse
  • Preise und Auszeichnungen (falls zutreffend)
  • Motivation zum Studium
  • Warum möchten Sie den Studiengang studieren oder den Sprach- bzw. Fachkurs besuchen, für den Sie sich bewerben?
  • Was reizt Sie an der Hochschule, die Sie ausgewählt haben?
  • Was erhoffen Sie sich von dem Studium in Deutschland bzw. von dem Besuch des Kurses (persönlich, beruflich, für die Karriere)?
  • Motivation zum Stipendium
  • Warum bewerben Sie sich um ein DAAD-Stipendium?
  • Was erhoffen Sie sich davon?
  • Wie wird das Stipendium helfen, Ihre akademischen, beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen?
  • Persönliche Interessen
  • Hier können Sie darlegen, welche besonderen außeruniversitären Leistungen und Engagements oder auch persönlichen Eigenschaften für Sie sprechen.

FORMALES 

Das Motivationsschreiben sollte mindestens eine DIN A4-Seite lang sein, aber nicht länger als 3 Seiten. 

2. In den Stipendienausschreibungen für Forschungsstipendien wird ein sogenanntes „Proposal“ gefordert. Was ist damit gemeint?

Ein Proposal ist eine ausführliche und präzise Darlegung des mit dem wissenschaftlichen Betreuer abgestimmten Vorhabens. In einem Proposal legen Sie die Ziele der Forschungsarbeit fest, reflektieren über das theoretische und methodische Vorgehen und beschreiben die einzelnen Arbeitsschritte. Sie müssen das Proposal selbst ausarbeiten und selbst formulieren. Proposals von anderen zu übernehmen stellt einen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dar. 

Das Ziel 

  • Was ist der Inhalt Ihres Forschungsprojektes?
  • Welche Arbeitsschritte sind geplant?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf des Forschungsprojekts geplant?

Der Aufbau 

Die Darstellung (max. 10 Seiten) sollte informieren über: 

a) Das Forschungsgebiet im Allgemeinen und den Stand der Forschungsliteratur

  • Wie ist der aktuelle Forschungsstand?
  • Auf welche Theorien/Arbeiten anderer Wissenschaftler*innen beziehen Sie sich?
  • Welchen theoretischen Rahmen bzw. welches wissenschaftliche Modell verwenden Sie? Diskutieren Sie, warum Sie sich auf diese Theorie bzw. dieses Modell beziehen. Gibt es Theorien/Modelle, die dazu in Konkurrenz stehen und warum verwenden Sie diese nicht für Ihre Arbeit?
  • Wie ist die Fragestellung des Vorhabens?

b) Zentrale Forschungsfragen (Hypothesen), Forschungsziele und die wissenschaftliche Bedeutung des Vorhabens

  • Was beabsichtigen Sie, herauszufinden?
  • Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Vorhaben?

c) Die Forschungsstrategie/Methoden

  • Wie wollen Sie die Forschungsfragen beantworten?
  • Wie sollen die Daten erhoben werden (Dokumentenanalyse, quantitative oder qualitative Erhebung, Experiment etc.)?
  • Welche wissenschaftliche Literatur werden Sie verwenden?
  • Wie werden Sie die Ergebnisse auswerten?
  • Welche Vorarbeiten haben Sie bereits geleistet und werden Sie bis zum Stipendienantritt leisten?

d) Ethische Fragen/zu erwartende Schwierigkeiten im Zusammentragen der Daten

e) Forschungsbibliografie: Auflistung der Bücher und Aufsätze, die Ihrer Arbeit zugrunde liegen

Beachten Sie bitte, dass der Zeitplan als gesondertes Dokument im DAAD-Portal hochgeladen werden muss. 

 

 

1. Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über Kontakte in Deutschland verfügen? 

Wenn Sie in Deutschland individuell forschen oder promovieren möchten, benötigen Sie eine Betreuungszusage eines*einer Hochschullehrers*in in Deutschland (siehe Frage 2). Bei der Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm ist ein Nachweis über bestehende Kontakte zum*zur Koordinator*in des Doktorandenprogramms durch Kopien der Korrespondenz erforderlich. Möchten Sie in Deutschland ein Masterstudium absolvieren, genügen Informationen über den ausgewählten Studiengang (siehe „Bewerbungsverfahren“ in der Stipendienausschreibung). 

2. Ich benötige eine*n Betreuer*in für mein individuelles Vorhaben in Deutschland. Wer kann mein*e Gastgeber*in sein?

Gastgeber*innen können Hochschullehrer*innen oder wissenschaftliche Lehrkräfte sein, die an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind. Im wissenschaftlichen Bereich sollte der*die Gastgeber*in nach Möglichkeit habilitiert sein. 

Auf Research in Germany finden Sie Tipps, wie Sie eine wissenschaftliche Betreuerin oder einen Betreuer finden. 

3. Ich habe eine*n Betreuer*in für mein individuelles Vorhaben gefunden. Welche Unterlagen benötige ich von ihm oder ihr für die Bewerbung?

Die Bereitschaft, Sie bei der Durchführung Ihres Forschungsvorhabens oder Ihrer Promotion zu unterstützen, bestätigt Ihr*e wissenschaftliche*r Gastgeber*in in einer sogenannten „Betreuungszusage“, die Sie zusammen mit der Bewerbung einreichen müssen. 

Idealerweise enthält das (formlose) Zusageschreiben Ihres*er Betreuers*in Angaben darüber, 

  • dass die Darstellung des Forschungsvorhabens und der Zeitplan abgesprochen sind,
  • dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
  • welche Arbeitssprache am Gastinstitut gesprochen wird.

1. In der Stipendienausschreibung steht, dass ich mich über das „DAAD-Portal“ bewerben muss. Was bedeutet das?

Sie müssen sich online bewerben. Dazu müssen Sie sich im DAAD-Portal registrieren. Wählen Sie dazu in der Stipendiendatenbank zunächst das gewünschte Stipendienprogramm und dort die Registerkarte „Bewerbung einreichen“. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur in dem Zeitraum angezeigt wird, in dem die Bewerbungsfrist läuft. Der jeweilige Bewerbungsschluss ist auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“ angegeben. 

Genauere Instruktionen bezüglich der Portalnutzung finden Sie in unserem Video. (auf Ungarisch mit englischer Unterschrift)

2. Ich habe technische Probleme mit meiner Online-Bewerbung. Was kann ich tun?

Sollten technische Probleme auftreten, hilft Ihnen die Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (MEZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.

3.Welche Dokumente muss ich hochladen, um eine Bewerbung im DAAD-Portal einreichen zu können?

Damit Ihre Bewerbung als vollständig gilt, müssen Sie alle in der Ausschreibung genannten Bewerbungsunterlagen einreichen. Mit Ausnahme der Gutachten und Arbeitsproben bei Künstler*innen (z.B. DVD) sind diese Dokumente im DAAD-Portal hochzuladen. In bestimmten Fällen können einzelne Unterlagen (z.B. ein Hochschulzeugnis) auch nachgereicht werden, sofern dies in der Ausschreibung des Stipendienprogramms ausdrücklich zugelassen wird.

4. Wird der Eingang meiner Bewerbung bestätigt?

Ja, sobald Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung über den erfolgreichen Versand der Bewerbung und eine E-Mail mit dem Hinweis, dass eine Nachricht im Mitteilungssystem des Portals für Sie vorliegt. In der Nachricht wird der Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt. 

Bitte beachten Sie! Wenn Sie Ihre Bewerbung erst am Tag der Bewerbungsfrist einreichen, wegen der Belastung des Servers erhalten Sie vielleicht die Bestätigung  an dem darauffolgenden Tag.

5. Reicht es, die Bewerbung elektronisch im DAAD-Portal abzuschicken?

Ja. Bei den meisten DAAD-Programmen reicht eine elektronische Bewerbung über das DAAD-Portal aus. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Programmen erforderlich ist, zusätzlich die im Portal erzeugte „Bewerbungszusammenfassung“ auszudrucken und per Post an den Bewerbungsort zu senden. Bitte beachten Sie dazu die Angaben in der Programmausschreibung im Reiter „Bewerbungsverfahren“ sowie den dort angegebenen Bewerbungsschluss. Dieser gilt sowohl für die Online-Bewerbung als auch für das Verschicken der Bewerbungsunterlagen per Post (es gilt der Poststempel).

Zudem müssen Gutachten, sofern sie in der Ausschreibung gefordert werden, per Post an DAAD Ungarn eingereicht werden. 

2. In der Stipendienausschreibung ist angegeben, dass ich ein Gutachten einer*es Hochschullehrerin*es einreichen muss. Wer kann ein Gutachten für meine Bewerbung ausstellen? 

Gutachten sollten in wissenschaftlichen Fächern von promovierten Hochschullehrern ausgestellt werden, die unter anderem zu folgenden Fragen Auskunft geben können: 

  • Wie sind Ihre akademischen Leistungen? 
  • Wodurch zeichnen Sie sich fachlich und persönlich aus? 
  • Ist Ihr Vorhaben gut geplant, durchführbar und relevant? 
  • Welche Bedeutung hat das Stipendium für Ihre wissenschaftliche und berufliche Karriere?
  • In unserem Video (um 12:55) finden Sie genauere Instruktionen, wie Sie das Gutachtenformular generieren können.

3. Muss ich mich auf Deutsch bewerben? 

Wenn in der Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, können Sie Ihre Bewerbung entweder auf Deutsch oder Englisch einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzen (lassen). Die Übersetzungen müssen für die Bewerbung nicht beglaubigt sein und können von Ihnen selbst angefertigt werden. 

5. Welcher Sprachnachweis ist für eine Stipendienbewerbung erforderlich? 

Welcher Sprachnachweis für eine Stipendienbewerbung gegebenenfalls erforderlich ist, ist im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ der jeweiligen Stipendienausschreibung geregelt. Mehr dazu finden Sie beim Punkt A.8. 

6. Muss ich meine Zeugnisse und meine Transkripte (Notenlisten) für meine Bewerbung beglaubigen lassen? 

Nein, zunächst nicht. Der DAAD behält sich aber vor, im Falle einer positiven Auswahlentscheidung beglaubigte Unterlagen nachzufordern. 

1. Wer entscheidet über meine Bewerbung? 

Die Bewerbungen werden durch eine unabhängige und ehrenamtlich tätige Auswahlkommission bewertet. Diese kann aus einheimischen und/oder deutschen Hochschullehrer*innen, aus Wissenschaftler*innen sowie DAAD-Lektor*innen bestehen. Je nach Stipendienprogramm und Gegebenheiten vor Ort findet zudem eine persönliche Vorstellung der besten Bewerber*innen statt. Die Auswahlentscheidung wird je nach Programm entweder durch die Auswahlkommission unmittelbar vor Ort oder – bei einem zweistufigen Auswahlverfahren – durch eine weitere unabhängige Kommission aus Fachwissenschaftler*innen in Deutschland getroffen. Mitarbeiter*innen des DAAD haben kein Stimmrecht. 

Mehr Informationen zu den Auswahlkommissionen finden Sie hier. 

2. Nach welchen Kriterien entscheidet die Auswahlkommission? 

Zentrale Auswahlkriterien sind: 

  1. Die Qualität des Vorhabens: 
  • bei Studien-, Forschungs- und Fortbildungsaufenthalten: ein überzeugendes und gut geplantes Vorhaben (siehe auch oben, Frage B.2) 
  • bei strukturierten Studienprogrammen und Sprach- oder Fachkursen: eine gut begründete Kurswahl, belegt durch das Motivationsschreiben (siehe oben, Frage B.1) 

2. Die akademischen Leistungen 

3. Je nach Stipendienprogramm können weitere Auswahlkriterien wichtig sein, z.B. die Sprachkenntnisse. Was für Ihr Programm zutrifft, lesen Sie bitte in der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank nach. 

1.. Muss ich in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen und gibt es hierfür Leistungen des DAAD? 

Stipendiat*innen und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes krankenversichert sein. In vielen Stipendienprogrammen sind Versicherungsleistungen Bestandteil des Stipendiums. Bitte lesen Sie die Ausschreibung in der Stipendiendatenbank unter der Überschrift „Stipendienleistungen“. Wenn in Ihrem Wunschprogramm keine Versicherung angeboten wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über den DAAD eine günstige Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschließen. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an die Versicherungsstelle des DAAD wenden: versicherungsstelle@daad.de oder (+49) 228/882-8770. 

2. Darf ich als Stipendiat*in in Deutschland eine Nebentätigkeit annehmen? 

Stipendiat*innen, die während des Stipendiums eine Nebentätigkeit, also eine Beschäftigung gegen Vergütung, annehmen möchten, brauchen in jedem Fall die vorherige Zustimmung des DAAD. Zusätzlich erforderlich ist, dass der*die wissenschaftliche Betreuer*in oder Studiengangskoordinator*in die Nebentätigkeit befürwortet. Der DAAD prüft, ob die Nebentätigkeit mit dem Stipendienzweck zu vereinbaren ist. Nebeneinkünfte von mehr als 450 Euro brutto pro Monat werden auf die monatliche Stipendienrate angerechnet. 

3. Ich erhalte noch ein Zweitstipendium von einem anderen Stipendiengeber in meinem Heimatland. Wie wirkt sich das auf das DAAD-Stipendium aus? 

Ein ausländisches Zweitstipendium bis 450 Euro wird nicht auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Ist das Zweitstipendium höher, wird der Betrag, der 450 Euro übersteigt, auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet. 

4. Manche Hochschulen in Deutschland verlangen Studiengebühren. Muss ich diese Gebühren zahlen, wenn ich ein Stipendium des DAAD erhalte? 

Der DAAD übernimmt für seine Stipendiat*innen grundsätzlich keine Studiengebühren. Auch als Stipendiat*in müssen Sie also darauf achten, ob Ihre gewünschte Gasthochschule Gebühren für das Studium verlangt. 

Generell gibt es in Deutschland zwar keine allgemeinen Studiengebühren, jedoch ist das Studium nicht immer an allen Standorten gebührenfrei. Im Bundesland Baden-Württemberg müssen internationale Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern (Bachelor- und Master-Level) an staatlichen Hochschulen pro Semester Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Außerdem können private Hochschulen in allen Bundesländern für das Studium Gebühren verlangen. Diese sind unterschiedlich hoch. Staatliche und private Hochschulen in allen Bundesländern erheben in der Regel Gebühren für sogenannte „weiterbildende Masterstudiengänge“, die oft bereits Berufserfahrung voraussetzen oder zu einer bestimmten Zusatzqualifikation führen. Hierzu zählen zum Beispiel die sogenannten LL.M.-Studiengänge für Jurist*innen. Hier werden zum Teil sehr hohe Gebühren verlangt, über die Sie sich im Vorfeld genau informieren sollten. 

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